Leinenpflicht ab 1. April 2024

Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere

Viele einheimische Vögel und Säugetiere pflanzen sich jetzt fort. Damit Hunde die Wildtiere bei der Brut und Aufzucht ihres Nachwuchses weder stören noch jagen, gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 01. April bis am 31. Juli im Wald und an Waldrändern die Leinenpflicht für Hunde.   

 

Das Nichteinhalten der Leinenpflicht während der Schonzeit stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit Busse bestraft wird.