Bürgergemeindeversammlung

An den Bürgergemeindeversammlungen dürfen alle Muttenzer Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Altersjahr und mit Wohnsitz in Muttenz teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger von Muttenz, welche in einer anderen Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind und die Unterlagen zur Bürgergemeindeversammlung in Muttenz erhalten wollen, können dies der Verwaltung schriftlich mitteilen. 

Die ordentlichen Protokolle der Bürgergemeindeversammlungen können auf Verlangen in der Geschäftsstelle der Bürgergemeinde eingesehen werden. Bitte nehmen Sie dazu mit der Verwaltung Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.