Bürgergemeindeversammlung
An den Bürgergemeindeversammlungen dürfen alle Muttenzer Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Altersjahr und mit Wohnsitz in Muttenz teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger von Muttenz, welche in einer anderen Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind und die Unterlagen zur Bürgergemeindeversammlung in Muttenz erhalten wollen, können dies der Verwaltung schriftlich mitteilen.
- Beschlussprotokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 06. Juni 2023 [pdf, 52 KB]
- Beschlussprotokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 08. Dezember 2022 [pdf, 52 KB]
- Beschlussprotokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 07. Juni 2022 [pdf, 95 KB]
- Beschlussprotokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 07. Dezember 2021 [pdf, 90 KB]
- Beschlussprotokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 03. Juni 2021 [pdf, 87 KB]
- Beschlussprotokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 01. Dezember 2020 [pdf, 38 KB]
- Beschlussprotokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 26. August 2020 [pdf, 43 KB]
Die ordentlichen Protokolle der Bürgergemeindeversammlungen können auf Verlangen in der Geschäftsstelle der Bürgergemeinde eingesehen werden. Bitte nehmen Sie dazu mit der Verwaltung Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.