Die Einbürgerung

Im Baselbiet verleihen die Bürgergemeinden das Bürgerrecht. Es handelt sich dabei um ein dreigeteiltes Bürgerrecht. Es gibt ein Nationales, Kantonales und das Gemeindebürgerrecht. In jedem Fall liegt der Einbürgerungsentscheid bei der Bürgergemeinde Muttenz, sprich der Bürgergemeindeversammlung.

Die zentrale Bedeutung des Bürgerrechtes in der Schweiz
Das Bürgerrecht wird in der Schweiz in das Staats-, das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht aufgeteilt. Die Erteilung des Bürgerrechts erfolgt entweder durch Einbürgerung oder durch Erwerb von Gesetzes wegen, d.h. durch automatische Gewährung des Bürgerrechts an alle Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

In der Schweiz gilt das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), wonach das Kind – und auch das Adoptivkind – das Bürgerrecht der Eltern übernimmt. Zudem wird das Bürgerrecht durch Heirat erworben, allerdings erst, nachdem die betreffende Person für eine bestimmte Dauer in der Schweiz Wohnsitz genommen hat und die Ehe eine bestimmte Zeit gedauert hat, bzw. weiter andauert.

Das Staatsbürgerrecht beinhaltet Rechte und Pflichten, am wichtigsten die politischen Rechte mit dem aktiven und passiven Wahl- und Stimmrecht. Aber auch die Niederlassungsfreiheit, das Ausweisungs- und Auslieferungsverbot sowie die Wehrpflicht sind mit dem Bürgerrecht verbunden.

Zu den zentralen Pflichten der Bürgerrechtsinhaber gehört, dass sie sich voll und ganz mit der von uns selbst gewählten und selbst bestimmten demokratischen Staatsform des Zusammenlebens in Frieden, Freiheit und Eigenverantwortung, in uneingeschränkter Anerkennung unserer Geschichte, unserer Rechtsordnung, unserer staatlichen Organe und dem Willen zum aktiven Mitwirken identifizieren. In den Gemeinden können den Bürgern weitere Pflichten auferlegt werden.

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