Erleichterte Einbürgerung
Ein/e ausländische/r Staatsangehörige/r kann nach der Eheschliessung mit einem/einer gebürtigen Schweizer/in ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen wenn er/sie:
- Insgesamt 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft ist.
- Seit mind. 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem/der Schweizer Bürger/in ist.
Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung entnehmen Sie unter folgendem Link Verheiratet mit einer Schweizerin oder mit einem Schweizer
Erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine erleichterte Einbürgerung möglich. Bitte entnehmen Sie die Information unter folgendem Link Die erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration
