Organisation / Aufgaben

Die Bürgergemeinde Muttenz ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und untersteht dem Gemeindegesetz. Stimmberechtigt sind alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Personen mit Muttenzer Bürgerrecht. 

Dem Grundprinzip der Gewaltentrennung untersteht auch die Bürgergemeinde. Somit ist das oberste Organ die Bürgergemeindeversammlung. Der Bürgerrat ist für die Umsetzung der Versammlungsbeschlüsse verantwortlich sowie für die strategische Ausrichtung der Bürgergemeinde. Die Verwaltung ist für die operative Abwicklung zuständig und nimmt öffentliche Aufgaben wahr.  

Bürgerräte im Gruppenbild

 

Die Aufgaben der Bürgergemeinde sind wie folgt definiert:

  • erteilt das Gemeindebürgerrecht von Muttenz
  • fördert das Brauchtum und unterstützt verschiedene Veranstaltungen
  • ist für die professionelle Bewirtschaftung des Waldes besorgt
  • lässt ihr Kulturland fachmännisch bewirtschaften und ist für den Unterhalt ihrer Liegenschaften verantwortlich
  • stellt ihren Grundbesitz gegen Entschädigung für öffentliche und private Zwecke zur Verfügung
  • gibt sich im Rahmen der Gesetzgebung die zweckdienliche Organisation und bestellt die Behörden sowie die Kontroll- und Hilfsorgane 
  • führt den Gemeindehaushalt nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung