Wissenswertes

Der Begriff «Flur» meint das offene, freie Land, das nicht von Wald bedeckt oder bebaut ist. Meist ist damit die Fläche gemeint, die von der Landwirtschaft genutzt wird. Dazu zählen vor allem Felder, Äcker, Wiesen und Weiden.

Die Bürgergemeinde besitzt circa 84 ha Kulturland. Früher war das Bürgerland in sogenannte Bürgerstückli aufgeteilt. Anspruch darauf hatten alle in der Gemeinde wohnhaften Ortsbürger mit einem eigenen Haushalt. Die Bürger konnten diese kleinen Parzellen selbst bewirtschaften, vor allem Kirschbäume waren beliebt. Das Bürgerland im Zinggibrunn mit über 15 ha ist zum Beispiel in 211 Bürgerstückli aufgeteilt. Für den gleichen Zweck standen auf dem Geispel 54 Bürgerstückli mit insgesamt 4 ha zur Verfügung. Nachdem aber die Pfeffingerkrankheit den Kirschbäumen arg zusetzte ist die Nachfrage an den Bürgerstückli zurückgegangen. 1952 beschloss die Bürgergemeindeversammlung eine rationellere Bewirtschaftung und die Bürgerstückli in grösseren Pachtabschnitte an ortsansässige Landwirte zur Bodennutzung zu verpachten.