Für Ausländer
Was sind die Voraussetzungen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Wohnsitzdauer in der Schweiz von insgesamt 10 Jahren, davon insgesamt 5 Jahre in Muttenz. Des Weiteren müssen Sie im Besitz der Niederlassungsbewilligung ‘C’ sein. Bei Ehegatten, die seit mindestens 3 Jahren verheiratet sind, muss eine der beiden Personen die Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen. Für die andere Person gilt insgesamt 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.
- Aufenthaltsjahre in der Schweiz zwischen Ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt.
- Minderjährige, welche ein eigenständiges Gesuch einreichen, müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und sich im Alltag verständigen können. Nachweis des europäischen Sprachenportfolios (Telc-Test, Goethe-Zertifikat oder fide-Sprachenpass) auf dem Niveau B1 (mündlich und schriftlich) muss vorhanden sein. Personen, welche ihre gesamte obligatorische Schulzeit in deutscher Sprache absolviert haben, benötigen kein Zertifikat.
- Sie dürfen keinen Eintrag im Strafregister, rückwirkend auf 10 Jahre, haben.
- Gerechtfertigte Betreibungen in den letzten 10 Jahre können ebenfalls zur Ablehnung führen. Hier entscheidet der Kanton in letzter Instanz.
- Sie dürfen in den letzten 5 Jahren vor der Einreichung Ihres Gesuches keine Sozialhilfe bezogen haben.
- Sie müssen mit den schweizerischen Traditionen, Sitten und Gebräuchen vertraut sein und das politische System der Schweiz verstehen. Gerne stellen wir Ihnen einen Leitfaden zur Staatskunde zur Verfügung, wo Sie eine Vielfalt an Informationen vorfinden.
Gebühren
Pro Einzelgesuch muss mit Gesamtkosten (Bund, Kanton und Gemeinde) von rund CHF 3'500 gerechnet werden. Ein Ehepaar mit Kindern muss mit rund CHF 4'000 rechnen.
Das Gesuch können Sie während den Öffnungszeiten bei der Verwaltung der Bürgergemeinde Muttenz abholen. Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Nach erster Prüfung durch das Migrationsamt wird Ihr Gesuch an die Bürgergemeinde Muttenz weitergeleitet. Diese lädt Sie zu einem persönlichen Gespräch mit dem Bürgerrat Muttenz ein. Die Dauer des Verfahrens nimmt eineinhalb bis zwei Jahre in Anspruch.
Weitere Voraussetzungen und ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Kantons. Sicherheitsdirektion Amt für Migration und Bürgerrecht.
