Entstehung Bürgergemeinde
Am 23. Dezember 1938 stellten 83 stimmberechtigte Ortsbürger ein Begehren zur Einberufung einer ausserordentlichen Bürgergemeindeversammlung mit dem Zweck, eine eigene Verwaltungsbehörde (Bürgerrat und Bürgerratsschreiber) ins Leben zu rufen. Grund dazu war, dass die Geschäfte der Bürgergemeinde jeweils im Anschluss zur normalen Gemeindeversammlung abgehalten worden sind. Hier blieb dann nur jeweils ein kleiner Zeitrahmen, um die Geschäfte zu beraten, was zu einer grossen Unzufriedenheit führte. Zudem sind bei den Gemeinderatswahlen im November 1938 die Ortsbürger von Muttenz in die Minderheit geraten, was Anlass zur Bildung des Bürgerrates gegeben hat. Diesem Begehren vom Dezember 1938 wurde zugestimmt und in der Folge wurde die Bürgergemeinde Muttenz mit folgenden Organen ins Leben gerufen:
- Bürgerrat, bestehend aus 5 Ratsmitglieder (seit dem 01. Februar 1939).
- Bürgergemeindeversammlung, diese hat die Rechnung und die Voranschläge der Bürger- und Armenkasse zu genehmigen - heute nur noch Bürgerkasse.
- Rechnungsprüfungskommission, diese überprüft die Jahresrechnung und erstattet der Bürgergemeindeversammlung Bericht.
Die Bürgergemeindeversammlung hat über alle Geschäfte der Bürgergemeinde, wie Landkäufe und Verkäufe, Genehmigung von Baurechtsverträgen und allen weiteren Belangen zu befinden, soweit diese ihr von Gesetzes wegen vorgelegt werden muss.
Statistik:
- Im Jahre 1925 waren von 1'055 Stimmberechtigte der Gemeinde noch 285 Ortsbürger = 27 %.
- Im Jahre 1965 entfielen auf 3'652 Stimmberechtigte 400 Ortsbürger = knapp 11 %.
- Im Jahre 2022 entfielen auf 11'884 Stimmberechtigte 2'710 Ortsbürger = 22 %.
- Seit 1961 ist die Zahl der Ortsfremden stets grösser als die der Ortsbürger.
Waldungen:
Die Bürgergemeinde verwaltet 387 ha Waldflächen inkl. 4 ha unproduktives Grubenareal. Die gesamten Waldungen unterstehen der Bundesgesetzgebung über die Schutzwaldungen und das Kantonsforstamt übt die Oberaufsicht aus. Mit dem wirtschaftlichen Wachstum nach dem 2. Weltkrieg (Öl- und Gasheizungen, Waschmaschinen usw.) ist der Brennholzbedarf von einem Volumen von jährlich 1300 m3 stark zurückgegangen. Die industrielle Verwertung von Laubbrennholz ist im Steigen begriffen, doch bestehen im Buchenholz immer noch Absatzschwierigkeiten. Allein wegen der neuzeitlichen Waschmaschinen macht der Minderbedarf für unsere Gemeinde 400 Ster aus. Die Rechnungsabschlüsse in den vergangenen Jahren zeigen, dass die Ausgaben meistens die Erträge übersteigen. Grosse Aufwendungen erfordern die umfangreichen Waldwegbauten. Diese sind jedoch notwendig um eine rationelle Holzbewirtschaftung zu gewähren. Mit dem Ausbau der Waldwege leistet die Bürgergemeinde der Einwohnerschaft und einer weiteren Bevölkerung einen grossen Dienst, indem angenehme Spazierwege geschaffen wurden.
Gabholz:
Die Bezugsberechtigung richtet sich nach den Bestimmungen des kantonalen Gesetzes und einer einmaligen Entrichtung einer Gebühr von CHF 20.00 in die Armenkasse. Der Anspruch betrug 2 Ster Brennholz oder 1 1/2 Ster Brennholz und 25 Wellen. Die Zahl der Bezugsberechtigten betrug 425 Personen und nahm kontinuierlich ab. Gemäss damaligem Waldreglement hat jeder Gabholzbezüger einen Frontag zu leisten oder eine Waldfrongebühr von CHF 18.00 zu entrichten, ausserdem hat er die Rüstkosten zu zahlen. Die Bürgergemeinden waren verpflichtet, für die Heizungen der Schulräume das erforderliche Holz oder eine Barentschädigung zu leisten. Ferner waren die Bürgergemeinden verpflichtet, an die Lehrkräfte das Kompetenzholz oder eine Entschädigung von CHF 200.00 pro Jahr zu entrichten. Dies ergab für die Vororts-Bürgergemeinden mit der starken Zunahme an Lehrkräften eine nicht mehr finanziell tragbare Belastung. 1957 sind diese Bestimmungen aufgehoben worden.
Grundstücke und Kulturland:
Die Bürgergemeinde besitzt ca. 84 ha Kulturland welches vorwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. In der Hauptsache ist es an ortsansässige Landwirtschaftsbetriebe verpachtet. Das Bürgerland im Zinggibrunn mit über 15 ha ist in 211 Bürgerstückli aufgeteilt. Für den gleichen Zweck stehen auf dem Geispel 54 Bürgerstückli mit 4 ha zur Verfügung. Anspruch auf ein Bürgerstückli haben alle in der Gemeinde wohnhaften Ortsbürger mit eigenem Haushalt. Ursprünglich wurden die Bürgerstückli selbst bewirtschaftet. Das Hauptinteresse richtete sich auf den Kirschbaumnutzen. Nachdem aber die «Pfeffingerkrankheit» den Kirschbäumen arg zusetzte, ist die Nachfrage an den Bürgerstückli zurückgegangen. 1952 beschloss die Bürgergemeindeversammlung eine rationellere Bewirtschaftung und die Bodennutzung in grössere Pachtabschnitte an Landwirte zu vergeben. Zur Förderung der Landwirtschaft stellte die Bürgergemeinde an die Zuchttierhalter rund 5 ha Kulturland zur Verfügung (Muni- und Ziegenbockland). Mit Ausnahme der beiden Baulandparzellen im Apfhalter und Dürrberg (zusammen 1.5 ha) befindet sich heute noch der gesamte Landbesitz der Bürgergemeinde in der Grünzone.
Gebäulichkeiten:
Der Holzschopf beim Weiher mit Garage, die Schutzhütten im Langenstrich und Felsenweg und nach Kriegsende vom Bund übernommene Militärbaracke auf dem Sulzchopf und die aus Privatbesitz übernommene Wohnliegenschaft Obersulz, sind im Besitz der Bürgergemeinde. Des Weiteren gehören auch die 3 Ruinen auf dem Wartenberg dazu. Eine Hofsiedlung auf dem Geispel entstand 1970. Durch Zukäufe von Bauland an der St. Jakob-Strasse, der Liegenschaft Burggasse 2 (Restaurant Schlüssel) und Oberdorf 1 erweiterte die Bürgergemeinde ihr Portefeuille.
